Ich lege los

Meine Rechtsform

Welche Rechtsform passt zu meiner persönlichen Situation, meiner Geschäftstätigkeit und meinem Finanzbedarf?

17%

Anzahl Personen

Startkapital

Privates Vermögen

Mittelbeschaffung und neue Aktionäre

Sozialversicherungen

Das Einzelunternehmen


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass das Einzelunternehmen am besten zu Ihrer Situation passt.

Das Einzelunternehmen ist ideal für eine Geschäftstätigkeit, die eng mit dem Inhaber verbunden ist. Es wird vom Unternehmer unter eigenem Namen betrieben. Oft entscheiden sich Vertreter von freien Berufen wie Architekten, Handwerker, Mediziner oder Anwälte für das Einzelunternehmen. Mit dieser Rechtsform können Sie Angestellte, aber keine Gesellschafter haben.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie keine Mindestkapitaleinlage leisten und der Eintrag im Handelsregister ist nur obligatorisch, wenn Sie pro Jahr einen Umsatz von über 100‘000 CHF erwirtschaften.

Sie haften jedoch persönlich und unbeschränkt: Da das Vermögen des Unternehmens und Ihr persönliches Vermögen juristisch nicht getrennt werden, haften Sie mit Ihren gesamten Vermögenswerten! Somit erfolgt keine getrennte Besteuerung zwischen Unternehmens- und persönlichen Einnahmen und Vermögen. Achten Sie jedoch auf die Steuerprogression. In Bezug auf die Sozialversicherungen sind Selbständigerwerbende verpflichtet, die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) gemäss Einkommen zu bezahlen.

Das Einzelunternehmen ist für Sie geeignet, wenn:

  • Ihre Geschäftstätigkeit nur wenig Investitionen erfordert und keine besonderen Risiken birgt

  • Sie momentan über kein schützenswertes Vermögen verfügen

  • Sie ohne Arbeitslosengeld auskommen, sollte Ihre unternehmerische Tätigkeit ins Stocken geraten


Mit der Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse erhalten Sie den Status als Selbständigerwerbender.

Weitere Informationen: :
Rechtsform: Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass das Einzelunternehmen am besten zu Ihrer Situation passt.

Das Einzelunternehmen ist ideal für eine Geschäftstätigkeit, die eng mit dem Inhaber verbunden ist. Es wird vom Unternehmer unter eigenem Namen betrieben. Oft entscheiden sich Vertreter von freien Berufen wie Architekten, Handwerker, Mediziner oder Anwälte für das Einzelunternehmen. Mit dieser Rechtsform können Sie Angestellte, aber keine Gesellschafter haben.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie keine Mindestkapitaleinlage leisten und der Eintrag im Handelsregister ist nur obligatorisch, wenn Sie pro Jahr einen Umsatz von über 100‘000 CHF erwirtschaften.

Sie haften jedoch persönlich und unbeschränkt: Da das Vermögen des Unternehmens und Ihr persönliches Vermögen juristisch nicht getrennt werden, haften Sie mit Ihren gesamten Vermögenswerten! Somit erfolgt keine getrennte Besteuerung zwischen Unternehmens- und persönlichen Einnahmen und Vermögen. Achten Sie jedoch auf die Steuerprogression. In Bezug auf die Sozialversicherungen sind Selbständigerwerbende verpflichtet, die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) gemäss Einkommen zu bezahlen.

Das Einzelunternehmen ist für Sie geeignet, wenn:

  • Ihre Geschäftstätigkeit nur wenig Investitionen erfordert und keine besonderen Risiken birgt

  • Sie momentan über kein schützenswertes Vermögen verfügen

  • Sie ohne Arbeitslosengeld auskommen, sollte Ihre unternehmerische Tätigkeit ins Stocken geraten


Mit der Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse erhalten Sie den Status als Selbständigerwerbender.

Weitere Informationen: :
Rechtsform: Einzelunternehmen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die GmbH ist eine Mischform zwischen Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft. Die Kapitalgesellschaft wird durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet. Sie eignet sich gut für Familien- oder kleine und mittlere Unternehmen und erfordert eine Kapitaleinlage von mindestens 20‘000 CHF. Das Kapital muss bei der Gründung voll eingezahlt sein.

Die Gründung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden und der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Jeder Gesellschafter ist Inhaber von Namensanteilen mit einem Mindestwert von 100 CHF. Die Eintragung ins Anteilsregister ist obligatorisch.

Mit dieser Rechtsform können Sie Ihr persönliches Vermögen sowie das Vermögen Ihrer Gesellschafter schützen, denn die Haftung ist auf die Aktiven der Gesellschaft beschränkt. Die Gründer werden als Angestellte betrachtet und müssen Sozialabgaben entrichten. Sie leisten Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, können aber nur Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn ihre Gesellschaft aufgelöst wird (lesen Sie dazu: Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung).

Bezüglich der Besteuerung spricht man von einer wirtschaftlichen Doppelbelastung: Die Gesellschaft bezahlt Steuern auf Kapital und Gewinn; die Gesellschafter deklarieren Ihr Einkommen und bezahlen Ihre Steuern getrennt (Besteuerung gemäss persönlicher Situation und Wohnort).

Festzuhalten ist, dass die Gründungskosten weniger hoch sind als bei der AG. Die Organe, das Kapital und die Gesellschaftsanteile sind im Handelsregister frei zugänglich.

Wenn Sie erwägen, neuen Aktionären den Zugang zu gewähren oder zusätzliche Mittel zu beschaffen, sollten Sie auch den Status der AG in Betracht ziehen, sofern Sie über ein Mindestkapital von 50‘000 CHF verfügen. Wichtiger Hinweis: Die GmbH kann ohne spätere Liquidation in eine AG umgewandelt werden.

Weitere Informationen:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Kollektivgesellschaft (KIG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Kollektivgesellschaft (KIG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Eine Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, die sich für Handelsunternehmen eignet, die durch zwei oder mehrere natürliche Personen gegründet wird. Die Kollektivgesellschaft verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gründung einer Kollektivgesellschaft erfordert kein Stammvermögen, aber die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch.

Die Kollektivgesellschaft ist ideal für kleine Unternehmen, deren Gesellschafter eine persönliche und berufliche Nähe aufweisen. Das Vorhaben der Kollektivgesellschaft ist oft eher mit einem idealistischen als einem gewinnorientierten Engagement verbunden.

Die Kollektivgesellschaft ist als Gesellschaft nicht steuerpflichtig. Die Gesellschafter werden jedoch direkt auf der Grundlage Ihres Lohns, des allfälligen Gewinnanteils, der Eigenkapitalzinsen und des Vermögens besteuert.

Die Gründungsurkunde ist relativ einfach, wie auch die Struktur der internen Organisation des Unternehmens (gemäss der Anzahl Gesellschafter). Doch das Mitspracherecht sämtlicher Gesellschafter kann die unternehmerische Flexibilität sowie das Konkurrenzverbot beeinträchtigen.

Die Frage der Haftung kann problematisch sein, da sämtliche Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt haften. Es besteht somit eine Abhängigkeit zwischen den Gesellschaftern.

Weitere Informationen:
Rechtsform: Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft (KIG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Kollektivgesellschaft (KIG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Eine Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, die sich für Handelsunternehmen eignet, die durch zwei oder mehrere natürliche Personen gegründet wird. Die Kollektivgesellschaft verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gründung einer Kollektivgesellschaft erfordert kein Stammvermögen, aber die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch.

Die Kollektivgesellschaft ist ideal für kleine Unternehmen, deren Gesellschafter eine persönliche und berufliche Nähe aufweisen. Das Vorhaben der Kollektivgesellschaft ist oft eher mit einem idealistischen als einem gewinnorientierten Engagement verbunden.

Die Kollektivgesellschaft ist als Gesellschaft nicht steuerpflichtig. Die Gesellschafter werden jedoch direkt auf der Grundlage Ihres Lohns, des allfälligen Gewinnanteils, der Eigenkapitalzinsen und des Vermögens besteuert.

Die Gründungsurkunde ist relativ einfach, wie auch die Struktur der internen Organisation des Unternehmens (gemäss der Anzahl Gesellschafter). Doch das Mitspracherecht sämtlicher Gesellschafter kann die unternehmerische Flexibilität sowie das Konkurrenzverbot beeinträchtigen.

Die Frage der Haftung kann problematisch sein, da sämtliche Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt haften. Es besteht somit eine Abhängigkeit zwischen den Gesellschaftern.

Weitere Informationen:
Rechtsform: Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft (KIG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Kollektivgesellschaft (KIG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Eine Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, die sich für Handelsunternehmen eignet, die durch zwei oder mehrere natürliche Personen gegründet wird. Die Kollektivgesellschaft verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gründung einer Kollektivgesellschaft erfordert kein Stammvermögen, aber die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch.

Die Kollektivgesellschaft ist ideal für kleine Unternehmen, deren Gesellschafter eine persönliche und berufliche Nähe aufweisen. Das Vorhaben der Kollektivgesellschaft ist oft eher mit einem idealistischen als einem gewinnorientierten Engagement verbunden.

Die Kollektivgesellschaft ist als Gesellschaft nicht steuerpflichtig. Die Gesellschafter werden jedoch direkt auf der Grundlage Ihres Lohns, des allfälligen Gewinnanteils, der Eigenkapitalzinsen und des Vermögens besteuert.

Die Gründungsurkunde ist relativ einfach, wie auch die Struktur der internen Organisation des Unternehmens (gemäss der Anzahl Gesellschafter). Doch das Mitspracherecht sämtlicher Gesellschafter kann die unternehmerische Flexibilität sowie das Konkurrenzverbot beeinträchtigen.

Die Frage der Haftung kann problematisch sein, da sämtliche Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt haften. Es besteht somit eine Abhängigkeit zwischen den Gesellschaftern.

Weitere Informationen:
Rechtsform: Kollektivgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft (KIG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Kollektivgesellschaft (KIG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Eine Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform, die sich für Handelsunternehmen eignet, die durch zwei oder mehrere natürliche Personen gegründet wird. Die Kollektivgesellschaft verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gründung einer Kollektivgesellschaft erfordert kein Stammvermögen, aber die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch.

Die Kollektivgesellschaft ist ideal für kleine Unternehmen, deren Gesellschafter eine persönliche und berufliche Nähe aufweisen. Das Vorhaben der Kollektivgesellschaft ist oft eher mit einem idealistischen als einem gewinnorientierten Engagement verbunden.

Die Kollektivgesellschaft ist als Gesellschaft nicht steuerpflichtig. Die Gesellschafter werden jedoch direkt auf der Grundlage Ihres Lohns, des allfälligen Gewinnanteils, der Eigenkapitalzinsen und des Vermögens besteuert.

Die Gründungsurkunde ist relativ einfach, wie auch die Struktur der internen Organisation des Unternehmens (gemäss der Anzahl Gesellschafter). Doch das Mitspracherecht sämtlicher Gesellschafter kann die unternehmerische Flexibilität sowie das Konkurrenzverbot beeinträchtigen.

Die Frage der Haftung kann problematisch sein, da sämtliche Gesellschafter solidarisch und unbeschränkt haften. Es besteht somit eine Abhängigkeit zwischen den Gesellschaftern.

Weitere Informationen:
Rechtsform: Kollektivgesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Aktiengesellschaft (AG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet werden kann. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das auf Teilbeträge aufgeteilt wird (Aktien). Der Mindestbetrag des Gesellschaftskapitals einer AG beträgt 100‘000 CHF. Mindestens 20% oder 50‘000 CHF müssen eingezahlt sein.

Die Aktiengesellschaft ist durch den Eintrag ins Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Gründung, die Billigung der Statuten, die Ernennung des Verwaltungsrats und die Prüfbestätigung durch die Revisionsstelle gegründet.

Es handelt sich dabei um die privilegierte Rechtsform bei erhöhtem Kapitalbedarf wie beispielsweise bei einem Start-up-Unternehmen mit grossem Potenzial, das eine Mittelbeschaffung und die Beteiligung neuer Anleger am Kapital vorsieht.

Neben den höheren Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen umfasst die AG mehrere Vorteile:

  • Die Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht handelbar.

  • Der Status der AG bringt im Rahmen von Geschäftsbeziehungen eine gewisse Glaubwürdigkeit mit sich.

  • Die Anonymität der Aktionäre und Anleger ist gewährleistet.

  • Wie bei der GmbH wird das Privat- und Gesellschaftsvermögen getrennt und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.


Trotzdem ist Vorsicht geboten: Bei strafbaren oder fahrlässigen Handlungen besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsleitung (Mitglieder des Verwaltungsrats) mit dem Privatvermögen haftet. Hinweis: Die Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers (GmbH, AG) festlegen oder welche diese Entscheidungen erheblich beeinflussen können, wie die Gesellschafter, die Mitglieder eines Führungsorgans oder die Inhaber einer finanziellen Beteiligung am Unternehmen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Weitere Informationen:
Rechtsformenvergleich: Aktiengesellschaft AG
Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung

Die Aktiengesellschaft (AG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Aktiengesellschaft (AG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet werden kann. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das auf Teilbeträge aufgeteilt wird (Aktien). Der Mindestbetrag des Gesellschaftskapitals einer AG beträgt 100‘000 CHF. Mindestens 20% oder 50‘000 CHF müssen eingezahlt sein.

Die Aktiengesellschaft ist durch den Eintrag ins Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Gründung, die Billigung der Statuten, die Ernennung des Verwaltungsrats und die Prüfbestätigung durch die Revisionsstelle gegründet.

Es handelt sich dabei um die privilegierte Rechtsform bei erhöhtem Kapitalbedarf wie beispielsweise bei einem Start-up-Unternehmen mit grossem Potenzial, das eine Mittelbeschaffung und die Beteiligung neuer Anleger am Kapital vorsieht.

Neben den höheren Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen umfasst die AG mehrere Vorteile:

  • Die Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht handelbar.

  • Der Status der AG bringt im Rahmen von Geschäftsbeziehungen eine gewisse Glaubwürdigkeit mit sich.

  • Die Anonymität der Aktionäre und Anleger ist gewährleistet.

  • Wie bei der GmbH wird das Privat- und Gesellschaftsvermögen getrennt und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.


Trotzdem ist Vorsicht geboten: Bei strafbaren oder fahrlässigen Handlungen besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsleitung (Mitglieder des Verwaltungsrats) mit dem Privatvermögen haftet. Hinweis: Die Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers (GmbH, AG) festlegen oder welche diese Entscheidungen erheblich beeinflussen können, wie die Gesellschafter, die Mitglieder eines Führungsorgans oder die Inhaber einer finanziellen Beteiligung am Unternehmen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Weitere Informationen:
Rechtsformenvergleich: Aktiengesellschaft AG
Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung

Die Aktiengesellschaft (AG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Aktiengesellschaft (AG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet werden kann. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das auf Teilbeträge aufgeteilt wird (Aktien). Der Mindestbetrag des Gesellschaftskapitals einer AG beträgt 100‘000 CHF. Mindestens 20% oder 50‘000 CHF müssen eingezahlt sein.

Die Aktiengesellschaft ist durch den Eintrag ins Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Gründung, die Billigung der Statuten, die Ernennung des Verwaltungsrats und die Prüfbestätigung durch die Revisionsstelle gegründet.

Es handelt sich dabei um die privilegierte Rechtsform bei erhöhtem Kapitalbedarf wie beispielsweise bei einem Start-up-Unternehmen mit grossem Potenzial, das eine Mittelbeschaffung und die Beteiligung neuer Anleger am Kapital vorsieht.

Neben den höheren Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen umfasst die AG mehrere Vorteile:

  • Die Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht handelbar.

  • Der Status der AG bringt im Rahmen von Geschäftsbeziehungen eine gewisse Glaubwürdigkeit mit sich.

  • Die Anonymität der Aktionäre und Anleger ist gewährleistet.

  • Wie bei der GmbH wird das Privat- und Gesellschaftsvermögen getrennt und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.


Trotzdem ist Vorsicht geboten: Bei strafbaren oder fahrlässigen Handlungen besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsleitung (Mitglieder des Verwaltungsrats) mit dem Privatvermögen haftet. Hinweis: Die Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers (GmbH, AG) festlegen oder welche diese Entscheidungen erheblich beeinflussen können, wie die Gesellschafter, die Mitglieder eines Führungsorgans oder die Inhaber einer finanziellen Beteiligung am Unternehmen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Weitere Informationen:
Rechtsformenvergleich: Aktiengesellschaft AG
Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung

Die Aktiengesellschaft (AG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Aktiengesellschaft (AG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet werden kann. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das auf Teilbeträge aufgeteilt wird (Aktien). Der Mindestbetrag des Gesellschaftskapitals einer AG beträgt 100‘000 CHF. Mindestens 20% oder 50‘000 CHF müssen eingezahlt sein.

Die Aktiengesellschaft ist durch den Eintrag ins Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Gründung, die Billigung der Statuten, die Ernennung des Verwaltungsrats und die Prüfbestätigung durch die Revisionsstelle gegründet.

Es handelt sich dabei um die privilegierte Rechtsform bei erhöhtem Kapitalbedarf wie beispielsweise bei einem Start-up-Unternehmen mit grossem Potenzial, das eine Mittelbeschaffung und die Beteiligung neuer Anleger am Kapital vorsieht.

Neben den höheren Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen umfasst die AG mehrere Vorteile:

  • Die Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht handelbar.

  • Der Status der AG bringt im Rahmen von Geschäftsbeziehungen eine gewisse Glaubwürdigkeit mit sich.

  • Die Anonymität der Aktionäre und Anleger ist gewährleistet.

  • Wie bei der GmbH wird das Privat- und Gesellschaftsvermögen getrennt und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.


Trotzdem ist Vorsicht geboten: Bei strafbaren oder fahrlässigen Handlungen besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsleitung (Mitglieder des Verwaltungsrats) mit dem Privatvermögen haftet. Hinweis: Die Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers (GmbH, AG) festlegen oder welche diese Entscheidungen erheblich beeinflussen können, wie die Gesellschafter, die Mitglieder eines Führungsorgans oder die Inhaber einer finanziellen Beteiligung am Unternehmen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Weitere Informationen:
Rechtsformenvergleich: Aktiengesellschaft AG
Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung

Die Aktiengesellschaft (AG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Aktiengesellschaft (AG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet werden kann. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das auf Teilbeträge aufgeteilt wird (Aktien). Der Mindestbetrag des Gesellschaftskapitals einer AG beträgt 100‘000 CHF. Mindestens 20% oder 50‘000 CHF müssen eingezahlt sein.

Die Aktiengesellschaft ist durch den Eintrag ins Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Gründung, die Billigung der Statuten, die Ernennung des Verwaltungsrats und die Prüfbestätigung durch die Revisionsstelle gegründet.

Es handelt sich dabei um die privilegierte Rechtsform bei erhöhtem Kapitalbedarf wie beispielsweise bei einem Start-up-Unternehmen mit grossem Potenzial, das eine Mittelbeschaffung und die Beteiligung neuer Anleger am Kapital vorsieht.

Neben den höheren Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen umfasst die AG mehrere Vorteile:

  • Die Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht handelbar.

  • Der Status der AG bringt im Rahmen von Geschäftsbeziehungen eine gewisse Glaubwürdigkeit mit sich.

  • Die Anonymität der Aktionäre und Anleger ist gewährleistet.

  • Wie bei der GmbH wird das Privat- und Gesellschaftsvermögen getrennt und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.


Trotzdem ist Vorsicht geboten: Bei strafbaren oder fahrlässigen Handlungen besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsleitung (Mitglieder des Verwaltungsrats) mit dem Privatvermögen haftet. Hinweis: Die Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers (GmbH, AG) festlegen oder welche diese Entscheidungen erheblich beeinflussen können, wie die Gesellschafter, die Mitglieder eines Führungsorgans oder die Inhaber einer finanziellen Beteiligung am Unternehmen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Weitere Informationen:
Rechtsformenvergleich: Aktiengesellschaft AG
Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung

Die Aktiengesellschaft (AG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Aktiengesellschaft (AG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet werden kann. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das auf Teilbeträge aufgeteilt wird (Aktien). Der Mindestbetrag des Gesellschaftskapitals einer AG beträgt 100‘000 CHF. Mindestens 20% oder 50‘000 CHF müssen eingezahlt sein.

Die Aktiengesellschaft ist durch den Eintrag ins Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Gründung, die Billigung der Statuten, die Ernennung des Verwaltungsrats und die Prüfbestätigung durch die Revisionsstelle gegründet.

Es handelt sich dabei um die privilegierte Rechtsform bei erhöhtem Kapitalbedarf wie beispielsweise bei einem Start-up-Unternehmen mit grossem Potenzial, das eine Mittelbeschaffung und die Beteiligung neuer Anleger am Kapital vorsieht.

Neben den höheren Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen umfasst die AG mehrere Vorteile:

  • Die Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht handelbar.

  • Der Status der AG bringt im Rahmen von Geschäftsbeziehungen eine gewisse Glaubwürdigkeit mit sich.

  • Die Anonymität der Aktionäre und Anleger ist gewährleistet.

  • Wie bei der GmbH wird das Privat- und Gesellschaftsvermögen getrennt und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.


Trotzdem ist Vorsicht geboten: Bei strafbaren oder fahrlässigen Handlungen besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsleitung (Mitglieder des Verwaltungsrats) mit dem Privatvermögen haftet. Hinweis: Die Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers (GmbH, AG) festlegen oder welche diese Entscheidungen erheblich beeinflussen können, wie die Gesellschafter, die Mitglieder eines Führungsorgans oder die Inhaber einer finanziellen Beteiligung am Unternehmen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Weitere Informationen:
Rechtsformenvergleich: Aktiengesellschaft AG
Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung

Die Aktiengesellschaft (AG)


Ihre Antworten lassen darauf schliessen, dass die Aktiengesellschaft (AG) am besten zu Ihrer Situation passt.

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die durch eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen gegründet werden kann. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das auf Teilbeträge aufgeteilt wird (Aktien). Der Mindestbetrag des Gesellschaftskapitals einer AG beträgt 100‘000 CHF. Mindestens 20% oder 50‘000 CHF müssen eingezahlt sein.

Die Aktiengesellschaft ist durch den Eintrag ins Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Gründung, die Billigung der Statuten, die Ernennung des Verwaltungsrats und die Prüfbestätigung durch die Revisionsstelle gegründet.

Es handelt sich dabei um die privilegierte Rechtsform bei erhöhtem Kapitalbedarf wie beispielsweise bei einem Start-up-Unternehmen mit grossem Potenzial, das eine Mittelbeschaffung und die Beteiligung neuer Anleger am Kapital vorsieht.

Neben den höheren Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Rechtsformen umfasst die AG mehrere Vorteile:

  • Die Gesellschaftsanteile (Aktien) sind leicht handelbar.

  • Der Status der AG bringt im Rahmen von Geschäftsbeziehungen eine gewisse Glaubwürdigkeit mit sich.

  • Die Anonymität der Aktionäre und Anleger ist gewährleistet.

  • Wie bei der GmbH wird das Privat- und Gesellschaftsvermögen getrennt und die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf das Aktienkapital.


Trotzdem ist Vorsicht geboten: Bei strafbaren oder fahrlässigen Handlungen besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsleitung (Mitglieder des Verwaltungsrats) mit dem Privatvermögen haftet. Hinweis: Die Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers (GmbH, AG) festlegen oder welche diese Entscheidungen erheblich beeinflussen können, wie die Gesellschafter, die Mitglieder eines Führungsorgans oder die Inhaber einer finanziellen Beteiligung am Unternehmen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Weitere Informationen:
Rechtsformenvergleich: Aktiengesellschaft AG
Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung

Downloads und Links

Mein Bank

Die Wahl meiner Rechtsform wird Auswirkungen auf die gesamte Existenz meines Unternehmens haben, angefangen bei dem für die Gründung benötigten Kapital bis hin zu den Möglichkeiten des Verkaufs/der Übertragung.

Wie auch immer die Wahl ausfällt, es ist wichtig, private und geschäftliche Angelegenheiten getrennt zu halten, einschließlich Bankkonten.

Für die meisten mittelgrossen und grossen Strukturen ist es notwendig, finanziell mit der formellen Verfassung des Aktienkapitals zu beginnen.

Zu diesem Zweck eröffnet die Bank ein Kapitaleinzahlungskonto, das es ermöglicht, die für die Gründung der Gesellschaft erforderlichen Mittel unter Einhaltung der Bestimmungen des Obligationenrechts zu hinterlegen.

Nach der Eintragung ins Handelsregister werden die Mittel für das neu gegründete Unternehmen verfügbar und das Unternehmen kann dann andere Dienst- leistungen wie ein Kontokorrent, einen Betriebskredit usw. eröffnen.

Downloads und Links

Meine Versicherungen

Das Thema der Versicherungen ist komplex. Ich kann mich informieren, indem ich den Kurzbeschrieb der Sozial- und beruflichen Versicherungen sowie den Leitfaden der Basler Versicherungen, Partner von Fri Up, herunterlade.

Es ist entscheidend, dass ich meine Bedürfnisse im Bereich der Versicherungen klar definiere, indem ich mir folgende Fragen stelle:

  • Welche Risiken bestehen in Verbindung mit meiner Geschäftstätigkeit?
  • Welche Massnahmen muss ich umsetzen, um diese Risiken zu reduzieren und akzeptabel zu machen?

Sobald diese Analyse durchgeführt ist, beurteile ich, welche Versicherungen wirklich nötig sind und verlange Angebote von zwei oder drei Versicherern.

Downloads und Links

Beratung

Ich zögere nicht, mich durch meinen Fri-Up-Coach oder einen Spezialisten beraten zu lassen.

Mein Notar

Um eine GmbH oder eine AG zu bilden, empfiehlt Fri Up, einen Notar beizuziehen, um die Gründungsurkunde, die Statuten und gegebenenfalls einen Gesellschaftsvertrag oder eine Aktionärsvereinbarung zu erstellen.

Bei der Gründung der GmbH oder AG kann sich der Notar auch um die Registrierung Ihres Unternehmens im Handelsregister kümmern.

Download und Links

Notare

Vollständige Liste der Notare im Kanton Freiburg

Beratung

Nehmen Sie mit dem Fri Up Partner kontakt auf: Seed UP

Meine Eintragung ins Handelsregister (HR)

Das Handelsregisteramt (HRA) dient der Gründung und Identifikation juristischer Personen. Die Aufgaben des Handelsregisteramts sind das Eintragen neuer Gesellschaften sowie das Ändern und Löschen bestehender Gesellschaften, das Ausstellen beglaubigter Auszüge, das Ausstellen beglaubigter Kopien von Einträgen und das Ausstellen von Bescheinigungen über die Zulässigkeit einer Firma.

Die Eintragung variiert je nach Rechtsform meines Unternehmens:

  • Einzelunternehmen:
    freiwillig, wenn der Jahresumsatz tiefer als 100‘000 CHF ist
    obligatorisch, wenn der Jahresumsatz höher als 100‘000 CHF ist
  • GmbH, AG und Kollektivgesellschaft: obligatorisch

Für die Eintragung fallen folgende Gebühren an:

  • Einzelunternehmen: 120 CHF
  • Kollektivgesellschaft: 240 CHF
  • GmbH und AG: 600 CHF

Downloads und Links

Handelsregister

Vorgehen zum Eintragen, Ändern und Löschen einer Gesellschaft

Mein Arbeitsort

Die Standortwahl meines Unternehmens kann eine wichtige strategische Frage sein. Insbesondere im Falle eines Geschäftes kann der Erfolg sehr stark davon abhängen. Folgende Faktoren müssen dabei berücksichtigt werden: Passantenfluss/Anzahl Fahrzeuge und deren Profil, einfache Zufahrt, attraktive Umgebung, Kohärenz und Anpassung an das bestehende Angebot im Quartier, Sichtbarkeit, Ausrichtung, zukünftige vorgesehene Umgebung und natürlich der Mietpreis.

Ich kann auch die Innovationsparks des Kantons entdecken und beurteilen, wie diese mit meinem Projekt und seiner Ausrichtung zusammen passen, inklusive der möglichen Synergien. Ich kann von der Nähe zu Kompetenzzentren, Forschungslabors und anderen Unternehmen und Start Up’s profitieren.

Ich kann mich auch bei regionalen Verbänden informieren:  Association régionale de la Gruyère, Regionalverband SeeCOREBRégion Glâne-VeveyseRegion Sense.

Falls ich eher einen Büro-Arbeitsplatz suche, bietet sich die Möglichkeit eines Co-Working-Space an, wovon es im Kanton Freiburg mehrere gibt:

Gegen einen günstigen Mietzins bieten diese normalerweise: einen Arbeitsplatz, ein Sitzungszimmer sowie einen Pausenraum/eine Cafeteria. Diese Arbeitsform zieht immer mehr Unternehmer an, die in Bezug auf die Büromiete, beim Austausch sowie beim Vernetzen flexibel sein wollen.

Ich entdecke die Orte an welchen ich mich niederlassen könnte auf der untenstehenden interaktiven Karte:

Co-Working-Spaces
Innovationsparks

Meine Kommunikation

Meine Kommunikationsstrategie für die Lancierung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wem verkaufe ich meine Produkte/Dienstleistungen?
  • Welche wesentlichen Elemente unterscheiden mich von der Konkurrenz?
  • Welche qualitativen und quantitativen Ziele verfolge ich kurz- und langfristig?
  • Wie hoch ist mein Kommunikationsbudget, um mich bekanntzumachen?

Die Antworten auf diese Fragen sollen mir dabei helfen, die ersten Kommunikationsmassnahmen zu bestimmen und meinen Aktionsplan zu definieren. Beispielsweise müssen Name, Logo und Corporate Design, Internetseite, Aktivitäten in den sozialen Netzwerken, Kundenwerbung und Networking, erste Newsletter usw. festgelegt werden.

Downloads und Links

Meine Verkaufsstrategie

Ich habe Produkte oder Dienstleistungen, die einem Bedürfnis in meinem Markt entsprechen.

Es ist jetzt an der Zeit, sie meinen potenziellen Kunden zu präsentieren, diese davon zu überzeugen, und die Produkte oder Dienstleistungen schlussendlich auch tatsächlich zu verkaufen!

Um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, müssen unbedingt zahlende Kunden gewonnen werden. Ich muss deshalb ein entsprechendes Geschäftskonzept definieren und meine Verkaufsstrategie verfeinern.

Folgende Punkte beachte ich bevor ich loslege:

  • Wo finde ich potenzielle Kunden und wie sollte ich diese ansprechen?
  • Wie bekomme ich einen ersten Termin per Telefon?
  • Weshalb sollte ich eigentlich besser über die Vorteile anstatt über die Merkmale oder andere Funktionalitäten sprechen?
  • Welche sind die besten Antworten auf etwaige Einwände?
  • Wie werden aus Interessenten die ersten Kunden?

Ich muss mich zuerst aufrichtig für meine Kunden interessieren, ihnen Lust machen, mein Produkt oder meine Dienstleistung zu kaufen, indem ich ihnen meine Begeisterung dafür auf selbstsichere Weise vermittle und die Vorteile aufzeige, die sich für sie ergeben.

Downloads und Links

Tipps

Zögern Sie nicht, Plus Sept, den Partner von Fri Up, zu kontaktieren

Friup